Tipps für Unternehmer
Für 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter kann die degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden.
Sie beträgt das 2,5 fache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 25%.
Daher kann in den ersten Jahren u.U. mehr Abschreibung dadurch geltend gemacht werden.
Wir beraten Sie hierzu gerne