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Verfahrensdokumentation

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

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viele betriebliche Prozesse werden heutzutage mittels elektronischer Datenverarbeitung abgewickelt. Diese Daten fließen dann in die Buchführung ein: beispielsweise elektronische Rechnungen, die Sie per E-Mail erhalten, oder Daten, die von elektronischen Kassensystemen generiert werden. Auch die Buchführung selbst wird praktisch nur noch softwaregestützt erstellt.

 

Da die Fehlerquellen bei Daten komplexer sind als bei Papier, stellt die Finanzverwaltung besondere Anforderungen an alle buchführungsrelevanten Daten, die elektronisch erzeugt oder verarbeitet werden. Ein Baustein dieser Anforderungen ist die sog. Verfahrensdokumentation. Darin müssen Unternehmer alle buchführungsrelevanten EDV-Prozesse darstellen, die eine kompetente, zeitnahe und richtige Verarbeitung der Daten gewährleisten.

 

Die Verfahrensdokumentation ist Pflicht: Der Betriebsprüfer wird sie von Ihnen verlangen. Können Sie diese nicht vorlegen, lässt Sie das nicht nur schlecht aussehen. Im Extremfall - und bei weiteren Fehlern - lässt es den Prüfer die Ordnungsmäßigkeit Ihrer gesamten Buchführung anzweifeln.

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Damit Ihre Kosten für diese Umfangreiche Dokumentation im Rahmen bleibt, können Sie einen Großteil dieser Arbeiten mit unserer Software selber übernehmen.

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Wir lassen Sie hierbei nicht alleine. Wir unterstützen Sie hierbei auf Ihren Wunsch. Sie haben dann nur die Kosten, die durch die angefallene Beratung entsteht. Der Zugang wird meinen Mandanten gegen eine monatliche Überlassungspauschale bereitgestellt.

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